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Aufbauseminare


Aufbauseminare spezialisieren

Aufbauseminare vermitteln das Wissen, das auf das Grundlagewissen aus den Grundseminaren erworben wurde aufbaut. Dieses Wissen bezeichnen wir als „Aufbauwissen“. Das Aufbauwissen soll die Teilnehmenden unserer Schulungen Schritt für Schritt dazu befähigen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Beratungs-, Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten selbständig und ohne fremde Hilfe wirksam umzugehen. Selbstverständlich werden Seminare ein Studium z.B. der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften niemals ersetzen können. Deshalb wird anwaltliche und sonstige fachliche Unterstützung auch nach dem Besuch unserer Schulungen immer notwendig sein, und notwendig bleiben. Betriebs- und Personalräte müssten aber - und zwar nicht nur im Idealfall - ihre Rechte und Pflichten orten und entsprechend wirksam handeln können. Ziel unserer Aufbauseminare besteht deshalb auch darin, die Teilnehmenden unserer Seminare auf einem sicheren Wissensstand zu bringen, aus dem heraus sie souverän, zielgerichtet
und effektiv agieren können. Denn, Wissen macht sicher und stark!



Seminare bieten wir zu folgenden Themen an

Schwerbehindertenrecht
BR-Aufbau-68:
Einführung in das Recht der Schwerbehinderung

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BR-Aufbau-69: (Schwerbehindertenvertretung Teil I)
Aufgaben, rechtliche Stellung und rechtliche Handlungsmöglichkeiten der SBV
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BR-Aufbau-70: (Schwerbehindertenvertretung Teil II)
Das Schwerbehindertenrecht sowie andere Rechte leistungsgeminderter und schwerbehinderter Arbeitnehmer
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