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Aufbauseminare


Aufbauseminare spezialisieren

Aufbauseminare vermitteln das Wissen, das auf das Grundlagewissen aus den Grundseminaren erworben wurde aufbaut. Dieses Wissen bezeichnen wir als „Aufbauwissen“. Das Aufbauwissen soll die Teilnehmenden unserer Schulungen Schritt für Schritt dazu befähigen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Beratungs-, Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten selbständig und ohne fremde Hilfe wirksam umzugehen. Selbstverständlich werden Seminare ein Studium z.B. der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften niemals ersetzen können. Deshalb wird anwaltliche und sonstige fachliche Unterstützung auch nach dem Besuch unserer Schulungen immer notwendig sein, und notwendig bleiben. Betriebs- und Personalräte müssten aber - und zwar nicht nur im Idealfall - ihre Rechte und Pflichten orten und entsprechend wirksam handeln können. Ziel unserer Aufbauseminare besteht deshalb auch darin, die Teilnehmenden unserer Seminare auf einem sicheren Wissensstand zu bringen, aus dem heraus sie souverän, zielgerichtet
und effektiv agieren können. Denn, Wissen macht sicher und stark!



Seminare bieten wir zu folgenden Themen an

Mitbestimmung
BR-Aufbau-06:
Das Problem der Unterscheidung zwischen Betriebsänderung, Umwandlung und Betriebsübergang.
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BR-Aufbau-08:
Betriebsverfassungsrechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel: Wie kann der Betriebsrat seine Interessen und Ziele rechtlich durchsetzen?
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BR-Aufbau-09:
Beschäftigungssicherung unter besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Gleichstellung von Personengruppen.
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BR-Aufbau-10:
Innerbetrieblichen Berufsausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Berücksichtigung der Migranten und ihrer Kinder.
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BR-Aufbau-11:
Rechtlicher Stellenwert einer Betriebsvereinbarung – Verhandlungsvorbereitung und Verhandlungsstrategien bei der Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung.
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BR-Aufbau-12:
Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten: Einzelne Mitbestimmungstatbestände, Einigungsstelle, Einstweilige Verfügung, und Betriebsvereinbarungen als Instrument der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen.
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BR-Aufbau-19:
Beendigungs- und Änderungskündigungen eines Arbeitsverhältnisses und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
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BR-Aufbau-29:
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung und Personalentwicklung.
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BR-Aufbau-55:
Das rechtliche und praktische Problem der Unterscheidung zwischen Betriebsänderung, Umwandlung und Betriebsübergang.
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BR-Aufbau-56:
Interessenausgleich und Sozialplan: Inhaltliche Gestaltung, Verhandlungsvorbereitung und Entwicklung von Verhandlungsstrategien.
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BR-Aufbau-58:
Rationalisierungsstrategien des Arbeitgebers, die daraus wachsende Konsequenzen für Belegschaftsmitglieder sowie Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
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BR-Aufbau-60:
Kündigungen und Aufhebungs- und Auflösungsverträge als Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen.
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BR-Aufbau-71:
Interessenausgleich und Sozialplan
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