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Aufbauseminare spezialisieren
Aufbauseminare vermitteln
das Wissen, das auf das Grundlagewissen aus den Grundseminaren erworben
wurde aufbaut. Dieses Wissen bezeichnen wir als Aufbauwissen.
Das Aufbauwissen soll die Teilnehmenden unserer Schulungen Schritt für
Schritt dazu befähigen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden
Beratungs-, Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten selbständig
und ohne fremde Hilfe wirksam umzugehen. Selbstverständlich werden
Seminare ein Studium z.B. der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften niemals
ersetzen können. Deshalb wird anwaltliche und sonstige fachliche
Unterstützung auch nach dem Besuch unserer Schulungen immer notwendig
sein, und notwendig bleiben. Betriebs- und Personalräte müssten
aber - und zwar nicht nur im Idealfall - ihre Rechte und Pflichten orten
und entsprechend wirksam handeln können. Ziel unserer Aufbauseminare
besteht deshalb auch darin, die Teilnehmenden unserer Seminare auf einem
sicheren Wissensstand zu bringen, aus dem heraus sie souverän, zielgerichtet
und effektiv
agieren können. Denn, Wissen macht sicher und stark!
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